Im Juni kamen mehrere regulatorische Meilensteine zusammen, die die Compliance-Landschaft für Ladenetzbetreiber gemeinsam neu definieren. Die Europäische Kommission hat die delegierten Rechtsakte zur AFIR am 24. Juni offiziell im Amtsblatt veröffentlicht und damit die Umsetzungsfristen für ISO 15118-2 und ISO 15118-20 bestätigt, die wir seit der Veröffentlichung des Entwurfs am 3. April verfolgen. Wichtige Klarstellungen gab es zum Cyber Resilience Act und zum European Accessibility Act: Sie grenzen den Geltungsbereich so ein, dass Betreiber teilweise entlastet werden, schaffen aber neue Pflichten für bestimmte Hardwarekomponenten. Und die Cybersicherheitsanforderungen der Funkanlagenrichtlinie für internetfähige Ladestationen gelten ab dem 1. August und fügen eine weitere Compliance-Ebene hinzu.

Doch es geht nicht nur um regulatorische Anforderungen. Ein RFID-Betrugsfall in den Niederlanden mit einem Schaden von 217.000 € hat systemische Schwächen in der Sicherheit der Ladeinfrastruktur offengelegt, während Kabeldiebstahl und Vandalismus in den EU-Mitgliedstaaten zunehmen. Das wirft die Frage auf, ob die geltenden Standards die Milliarden an öffentlichen Investitionen, die in den Sektor fließen, ausreichend schützen.

Gleichzeitig wächst die Förderlandschaft weiter: Großbritannien erkennt das Laden von Elektrofahrzeugen (EV-Laden) als strategische industrielle Priorität an, Deutschland führt eine beschleunigte Abschreibung für elektrische Firmenwagen ein, und Polen stellt 1,4 Mrd. € für emissionsfreie Lkw bereit.

Hier erfahren Sie, was sich im Juni geändert hat und was das für Ihren Betrieb bedeutet.

Regulatorische Entwicklungen

Delegierte AFIR-Rechtsakte mit bestätigten ISO-15118-Fristen veröffentlicht

Am 24. Juni 2025 hat die Europäische Kommission die delegierten Rechtsakte zur AFIR offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Aus dem Entwurf, über den wir im April berichtet haben, sind damit rechtsverbindliche Anforderungen mit bestätigten Fristen geworden.

Der Zeitplan für die Umsetzung steht nun fest. Ab dem 8. Januar 2026 müssen alle neu installierten öffentlichen EV-Ladestationen EN ISO 15118-2 unterstützen, die Kommunikationsschnittstelle für Plug & Charge. Ab Januar 2027 müssen alle neuen öffentlichen und privaten EV-Ladepunkte EN ISO 15118-20 unterstützen, die aktualisierte Version, die bidirektionale Kommunikation für Vehicle-to-Grid (V2G) ermöglicht. Öffentliche AC- und DC-Ladepunkte für leichte und schwere Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2027 installiert oder modernisiert werden und eine automatische Authentifizierung und Autorisierung anbieten, müssen sowohl EN ISO 15118-2:2016 als auch EN ISO 15118-20:2022 unterstützen.

Was das für Betreiber bedeutet:

  • Bis zur Frist für ISO 15118-2 am 8. Januar 2026 sind es nur noch rund sechs Monate. Ladestationsbetreiber (CPOs), die neue öffentliche Infrastruktur installieren, sollten jetzt für die Bereitschaft von Hard- und Software sorgen
  • Die Frist für ISO 15118-20 im Januar 2027 gilt für öffentliche und private Ladepunkte, also für einen breiteren Bereich, als manche Betreiber erwartet haben dürften
  • Ladestationen mit Plug & Charge müssen beide Standards erfüllen. Betreiber müssen sie also gleichzeitig unterstützen, statt von einem auf den anderen umzusteigen
  • Dies sind die bestätigten, rechtsverbindlichen Fristen. Die Unsicherheit, auf die wir in früheren Ausgaben hingewiesen haben, ist damit ausgeräumt

Geltungsbereich von Cyber Resilience Act und European Accessibility Act für das EV-Laden geklärt

Im Juni gab es zwei wichtige Klarstellungen zum Geltungsbereich, die Ladenetzbetreibern willkommene regulatorische Klarheit verschaffen.

Zum Cyber Resilience Act (CRA) hat die Europäische Kommission bestätigt, dass die Verordnung für „Produkte mit digitalen Elementen“ gilt, also für Hardwaregeräte und ihre eingebettete Software. Reine Software-as-a-Service-Plattformen fallen nicht darunter, es sei denn, die Software verarbeitet Daten eines physischen Produkts aus der Ferne und ist für dessen Funktion wesentlich. Eine EV-Lademanagement-Plattform, die zentrale Hardwarefunktionen wie das Starten und Stoppen des Ladevorgangs oder den Lastausgleich steuert, kann daher in den Geltungsbereich des CRA fallen. Plattformen mit eigenständigen Diensten wie Abrechnung, Analysen oder CRM, die für die grundlegende Ladefunktion nicht wesentlich sind, sind dagegen voraussichtlich ausgenommen. Entscheidend ist die funktionale Abhängigkeit zwischen Software und Hardware.

Zum European Accessibility Act (EAA) hat die Kommission auf ein gemeinsames Schreiben von ChargeUp Europe und CharIN geantwortet und bestätigt, dass EVSE selbst weder in den Geltungsbereich des EAA fällt noch als Teil von Personenbeförderungsdiensten gilt. Das ist eine wichtige Klarstellung: In unserer Analyse im März hatten wir festgestellt, dass Ladestationen zwar nicht ausdrücklich genannt werden, aber offenbar unter die Barrierefreiheitsanforderungen fallen. Die Antwort der Kommission grenzt dies deutlich ein. Zahlungsterminals und Bildschirme fallen jedoch in den Geltungsbereich, wobei die Anforderungen nur für Modelle gelten, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden. Bestehende Modelle, die bereits vor diesem Datum in Ladestationen eingesetzt wurden, sind ausgenommen.

Was das für Betreiber bedeutet:

  • Anbieter von Lademanagementsystemen (CPMS) sollten prüfen, ob die Verbindung ihrer Plattform zur Ladehardware eine funktionale Abhängigkeit schafft, die sie in den Geltungsbereich des CRA bringt. Die zentrale Frage ist, ob die Software für den Kernbetrieb der Ladestation wesentlich ist
  • Die Klarstellung, dass EVSE nicht unter den EAA fällt, entlastet Betreiber deutlich. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass alle nach dem 28. Juni 2025 eingesetzten neuen Zahlungsterminals und Bildschirme die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen
  • Betreiber, die nach dem 28. Juni neue Hardware einsetzen, sollten sich von den Herstellern bestätigen lassen, dass die Zahlungsterminal-Modelle EAA-konform sind

Pflichten aus der Funkanlagenrichtlinie gelten ab 1. August für internetfähige Ladestationen

Die delegierte Verordnung zur Funkanlagenrichtlinie (RED) führt verbindliche Anforderungen an Cybersicherheit, Datenschutz und Betrugsprävention für internetfähige Funkanlagen ein, und EV-Ladestationen mit WLAN oder Bluetooth fallen eindeutig darunter. Ab dem 1. August 2025 müssen alle neu auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten EVSE-Einheiten, die über das Internet kommunizieren, Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d bis f der RED erfüllen: Sie müssen Schutzmaßnahmen gegen Schäden an Kommunikationsnetzen unterstützen, die Privatsphäre der Nutzer gewährleisten und Betrug verhindern.

CPOs müssen die Konformitätsunterlagen der Hardwarehersteller prüfen, darunter CE-Kennzeichnung und Erklärungen, sichere Firmware-Updates koordinieren und dürfen keine nicht konformen Geräte einsetzen. Eine wichtige Feinheit: CPOs, die EVSE durch zusätzliche Kommunikationsmodule verändern, riskieren, als Hersteller eingestuft zu werden, und übernehmen dann sämtliche Compliance-Pflichten. CPMS-Anbieter tragen Mitverantwortung, wenn Software den EVSE-Betrieb maßgeblich beeinflusst, insbesondere wenn sie in die Hardware eingebettet ist.

Was das für Betreiber bedeutet:

  • Der 1. August steht unmittelbar bevor. CPOs sollten ihren Bestand prüfen, um nicht konforme internetfähige Ladestationen zu erkennen, und sicherstellen, dass alle Neuanschaffungen die Normen der Reihe EN 18031 erfüllen
  • Das Risiko, als Hersteller eingestuft zu werden, ist für Betreiber, die Ladehardware anpassen oder verändern, ein entscheidender Punkt
  • Betreiber sollten feste Verfahren für Firmware- und Software-Updates über den gesamten Lebenszyklus einführen, um dauerhaft konform zu bleiben

RFID-Betrug und Vandalismus zeigen systemische Sicherheitslücken beim öffentlichen Laden

Ein bedeutender Fall beim niederländischen Verkehrsunternehmen RMC hat grundlegende Schwächen RFID-basierter Zugangskontrollsysteme sichtbar gemacht. Über 16 Monate führten unbefugt kopierte Ladechips zu mehr als 11.000 betrügerischen Ladevorgängen mit einem Schaden von über 217.000 €. Die RFID-Tags wurden mit einfachen Skimming-Techniken geklont. Ausgenutzt wurde dabei ein globaler, auf Interoperabilität ausgelegter Standard ohne ausreichenden kryptografischen Schutz. Weder das Backend noch der Hardwareanbieter lösten einen Alarm aus, obwohl die Nutzung umfangreich, geografisch verteilt und zeitlich überlappend war.

Auch Kabeldiebstahl und Vandalismus an öffentlichen Ladestationen nehmen in den EU-Mitgliedstaaten zu, mit auffälligen Entwicklungen in Dänemark und Deutschland. Der wirtschaftliche Schaden pro Vorfall ist zwar gering (rund 20 bis 45 € Schrottwert pro Kabel), die betrieblichen Störungen sind jedoch erheblich und beeinträchtigen die Zuverlässigkeit des Dienstes und die Verfügbarkeitskennzahlen.

Die EU stellt über CEF und AFIF Hunderte Millionen Euro bereit, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des TEN-V-Netzes zu beschleunigen. Die gleichzeitige Zunahme von Betrug und Vandalismus und das Fehlen verbindlicher Standards für den physischen Schutz werfen berechtigte Fragen zum verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln auf.

Was das für Betreiber bedeutet:

  • Der Fall RMC zeigt, dass eine RFID-basierte Zugangskontrolle allein nicht ausreicht. Betreiber sollten mindestens eine Echtzeitüberwachung der Transaktionen und eine Anomalieerkennung einführen
  • CPOs sollten prüfen, ob ihre Backend-Systeme verdächtige Muster erkennen, etwa die gleichzeitige Nutzung an weit voneinander entfernten Standorten oder ungewöhnlich viele Ladevorgänge über ein einzelnes Konto
  • Da es keine EU-weiten Standards zur Dokumentation vandalismusbedingter Ausnahmen bei der Verfügbarkeit gibt, entsteht eine Compliance-Lücke. Betreiber sollten Vorfälle vorsorglich dokumentieren, falls harmonisierte Regelungen eingeführt werden
  • Investitionen in den physischen Schutz der Ladeanlagen für öffentliches Laden sind sowohl wirtschaftlich als auch regulatorisch zunehmend gerechtfertigt

Europäische Kommission bestätigt Auswirkungen von ViDA auf das EV-Laden

AMPECO hat bei der Europäischen Kommission direkt um Klarstellung gebeten, ob das ViDA-Paket für das EV-Laden gilt. Die Kommission hat nun die wesentlichen Auswirkungen bestätigt, die wir bei der Verabschiedung von ViDA im März beschrieben hatten. Ab dem 1. Januar 2027 fallen B2C-Stromlieferungen einschließlich des EV-Ladens unter die einzige Anlaufstelle der Union (OSS), sodass grenzüberschreitend tätige Betreiber die Mehrwertsteuer über einen einzigen Mitgliedstaat erklären und abführen können. AMPECO steht mit der GD TAXUD in laufendem Austausch über Umsetzungsdetails, die für die Ladebranche relevant sind.

Kalifornien verschärft Zuverlässigkeits- und Genehmigungsregeln

Kalifornien entwickelt seinen Rechtsrahmen für das EV-Laden an mehreren Fronten weiter. Im März hat der Attorney General eine rechtliche Warnung herausgegeben, um die Einhaltung der Gesetze zu beschleunigten Genehmigungsverfahren durchzusetzen. Trotz eindeutiger Vorgaben erfüllt über ein Drittel der Gebietskörperschaften die Pflicht zu vereinfachten Genehmigungen für EV-Ladestationen ohne Ermessensspielraum noch immer nicht.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle vernetzten EV-Ladestationen, die Mittel des Bundesstaats oder der Stromkunden erhalten, zwei Zuverlässigkeitskennzahlen erfüllen: 97 % Verfügbarkeit pro Quartal ohne genehmigte Ausfallzeiten und eine Quote erfolgreicher Ladeversuche (Successful Charge Attempt Rate, SCAR) von 90 % je Ladeanschluss, wobei nur Ladevorgänge von mindestens fünf Minuten zählen. Diese Kennzahlen werden automatisch über OCPP (Open Charge Point Protocol) 1.6+ an die Systeme der California Energy Commission gemeldet.

Parallel dazu befinden sich die vom U.S. Access Board vorgeschlagenen bundesweiten Barrierefreiheitsregeln für Ladeinfrastruktur weiter im Regulierungsverfahren, nachdem die öffentliche Konsultation im November 2024 abgeschlossen wurde. Sie sehen unter anderem ein Verhältnis von einem barrierefreien Stellplatz pro 25 Ladestationen je Typ sowie Anforderungen an die physische und digitale Barrierefreiheit vor.

Was das für Betreiber bedeutet:

  • Die Zuverlässigkeitsfrist im Januar 2026 rückt näher. Betreiber, die Mittel des Bundesstaats Kalifornien oder der Stromkunden erhalten, sollten ihre internen Systeme schon jetzt auf die Kennzahlen 97 % Verfügbarkeit und 90 % SCAR ausrichten
  • Das Signal des Attorney General zur Durchsetzung der Genehmigungsregeln bedeutet, dass Gebietskörperschaften, die vereinfachte Verfahren nur schleppend umsetzen, zunehmend unter rechtlichen Druck geraten
  • Die bundesweiten Barrierefreiheitsstandards sind noch nicht verbindlich, gelten aber nach ihrer Verabschiedung für neue Installationen. Betreiber sollten Barrierefreiheit schon bei aktuellen Planungsentscheidungen für ihre Infrastruktur berücksichtigen

VAE führen umfassende Sicherheits- und Leistungsregeln für E-Autos ein

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben die technische Vorschrift UAE.S 2698:2024 veröffentlicht, die seit dem 31. Mai 2025 gilt. Sie legt einheitliche Sicherheits-, Leistungs- und Infrastrukturstandards für alle batterieelektrischen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h fest. Die Vorschrift definiert Leistungsgrenzwerte wie einen maximalen Energieverbrauch von 300 Wh/km und eine Mindestreichweite von 200 km, abgestimmt auf UN-ECE- und ISO-Standards. Die Ladeinfrastruktur muss ECE R100 Rev. 3 entsprechen, was eine standardisierte und sichere Interoperabilität fördert. Es gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Damit unterstreichen die VAE ihre Ausrichtung an internationalen Standards und ihr Engagement für eine nachhaltige Entwicklung des EV-Marktes in der Golfregion.

Förderung und Anreize

Britische Industriestrategie erkennt EV-Laden als strategische Priorität an

Die neue 10-Jahres-Industriestrategie der britischen Regierung markiert einen Wandel hin zu gezielten Eingriffen in acht Schwerpunktbranchen, darunter saubere Energie und fortschrittliche Fertigung, in denen die EV-Ladeinfrastruktur als entscheidender Wegbereiter gilt. Die Strategie führt einen Connections Accelerator Service ein, der strategischen Projekten vorrangigen Netzzugang verschaffen soll, und skizziert neue regulatorische Befugnisse über die Planning Bill, um Kapazitäten für Infrastruktur von nationaler Bedeutung zu reservieren. Das British Industrial Competitiveness Scheme und der erweiterte British Industry Supercharger sollen die Stromkosten energieintensiver Branchen senken. Das schafft einen Präzedenzfall, der die Argumente für Tarifentlastungen in der Ladebranche stärkt.

Parallel dazu hat die Regierung 15,6 Mrd. £ für die Modernisierung der regionalen Verkehrsnetze im Norden, in den Midlands und im Südwesten zugesagt. Die Verkehrsförderung für die Stadtregionen wird damit bis 2029/30 verdoppelt.

Deutschland führt beschleunigte Abschreibung für elektrische Firmenwagen ein

Deutschland hat ein umfassendes Förderpaket eingeführt, das eine beschleunigte Abschreibung von 75 % für elektrische Firmenwagen im ersten Jahr nach der Anschaffung vorsieht. Das verbessert die Kosteneffizienz für Flottenbetreiber deutlich. Die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos wurde bis 2035 verlängert, was die Haltungskosten weiter senkt. Die Branche begrüßt die steuerlichen Abschreibungen, es bleiben jedoch Bedenken, dass sie auf den Privat- und Leasingmarkt, die für die langfristige Verbreitung von E-Autos entscheidend sind, nur begrenzt wirken.

Polen stellt 1,4 Mrd. € für emissionsfreie Lkw bereit

Polen hat offiziell ein nationales Programm mit einem Gesamtbudget von rund 1,4 Mrd. € gestartet, das vom Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft verwaltet wird. Die Initiative gewährt Zuschüsse für den Kauf oder das Leasing emissionsfreier Fahrzeuge der Klassen N2 und N3, die die Kostendifferenz zwischen Elektro- und Diesel-Lkw abdecken. Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße: 60 % für kleine, 50 % für mittlere und 30 % für große Unternehmen. Anträge sind bis Juni 2029 möglich oder bis die Mittel ausgeschöpft sind. Es gelten strenge technische Kriterien, darunter eine jährliche Mindestfahrleistung und eine Obergrenze von 6.000 km bei der Auslieferung von Neufahrzeugen.

Slowakei schreibt landesweites Ultraschnell-Ladenetzwerk aus

Die Slowakei hat über das staatliche Unternehmen MH Invest eine öffentliche Ausschreibung für 35 Ultraschnellladeparks mit 251 Ladepunkten (219 für Pkw und 32 für Lkw) entlang wichtiger Autobahnkorridore gestartet. Jeder Ladepunkt muss mindestens 300 kW für Pkw bzw. 400 kW für Lkw liefern, Ad-hoc-Laden ermöglichen und gängige elektronische Zahlungsmittel akzeptieren. Die Konzession über 16 Jahre umfasst die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus und entspricht den AFIR-Vorgaben, die alle 60 km Schnellladeinfrastruktur vorschreiben. Die Ausschreibung endet am 21. Juni 2025.

Kanada stockt das EV-Laden in Ontario um 92 Mio. CAD auf

Ontarios Programm ChargeON erhält im Provinzhaushalt 2025-26 zusätzliche 92 Mio. CAD. Damit steigt die öffentliche Förderung für EV-Ladeinfrastruktur auf insgesamt 180 Mio. CAD. Die aufgestockten Mittel richten sich über wettbewerbliche Zuschüsse für Kommunen, indigene Gemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und private Unternehmen an unterversorgte Regionen. Hinzu kommt eine Förderung für Standorte der Provinzregierung an Rastplätzen der Provinz-Highways und in Parks. Bisher wurden über 270 Organisationen gefördert und mehr als 1.300 öffentliche Ladeanschlüsse installiert.

New York erweitert Lkw-Förderprogramm NYTVIP

NYSERDA hat angekündigt, das NYTVIP auf emissionsfreie Geräte abseits der Straße für Landwirtschaft, Bau, Schiene und Lagerhaltung sowie auf Fahrzeuge der Klasse 3 auszuweiten. Ab August stehen bis zu 53 Mio. US-Dollar an neuen Mitteln bereit, mit Zuschüssen von bis zu 425.000 US-Dollar pro Brennstoffzellen-Lkw, 340.000 US-Dollar pro batterieelektrischem Lkw und 45 % der Basiskosten für Geräte abseits der Straße. Zusätzliche Anreize gibt es für kleine Flotten, benachteiligte Gemeinden und die Verschrottung von Fahrzeugen.

CALeVIP ändert Antragszeitraum und Steckeranforderungen

Die nächste CALeVIP-Runde mit 55 Mio. US-Dollar für Hochleistungs-DC-Schnellladestationen in Kalifornien wurde auf den Zeitraum vom 5. August bis 29. Oktober 2025 verschoben. Antragsteller haben damit mehr Zeit, Genehmigungen und die endgültigen Planungen des Energieversorgers einzuholen. J3400 ist jetzt ein förderfähiger Stecker, und Anträge müssen pro Standort mindestens 50 % CCS-Stecker vorsehen, um gefördert zu werden.

AMPECO-Interessenvertretung

Petar Georgiev in den Vorstand von E-Mobility Europe gewählt

Petar Georgiev, Head of Strategic Alliances and Sustainability bei AMPECO, wurde in den Vorstand von E-Mobility Europe berufen. Mit über acht Jahren Erfahrung in der Branche und Führungserfahrung in über 65 Märkten weltweit wird Petar in einer entscheidenden Phase strategische Impulse einbringen, geprägt von der Umsetzung der AFIR, sich wandelnden CO₂-Standards und dem Ausbau der Rahmenbedingungen für sauberen Verkehr. Die Berufung stellt sicher, dass die Perspektive softwaregetriebener Unternehmen in den zentralen regulatorischen Gesprächen über die Zukunft der europäischen Mobilität vertreten ist.

AMPECO leitet AFIR-Workshop von ChargeUp Europe in Brüssel

Am 6. Juni veranstaltete ChargeUp Europe seinen zweiten technischen Workshop zur Vorbereitung auf die anstehende Überprüfung der AFIR im Jahr 2026. Die Teilnehmer befassten sich mit Umsetzungsfragen rund um Preistransparenz, Zahlungsmethoden, Standards für Smart Charging und Roaming-Pflichten. Im Mittelpunkt stand dabei, eine Überregulierung zu vermeiden, die Innovationen bremsen oder Betreibern unverhältnismäßige Lasten auferlegen könnte. In Arbeitsgruppen erarbeitete der Workshop konkrete Vorschläge für die Interessenvertretung von ChargeUp Europe im Vorfeld der AFIR-Überarbeitung.

EU Sustainable Transport Forum startet Arbeit am PKI-Ökosystem-Management

Mit einer Sitzung am 26. Juni begann offiziell die Arbeit am Management des EU-PKI-Ökosystems, der technischen Infrastruktur, die für sicheres und interoperables EV-Laden in ganz Europa unerlässlich ist. Mit Unterstützung der Gemeinsamen Forschungsstelle, die die Entwicklung der EU Certificate Trust List leitet, wurde in der Sitzung ein Entwurf des Umsetzungsplans mit den wichtigsten Meilensteinen vorgestellt. Die Kommission kündigte eine Interessenbekundung an, mit der Akteure eingeladen werden, an Governance-Modellen und der technischen Architektur mitzuwirken. Durch sein frühes Engagement kann AMPECO Veränderungen vorwegnehmen, Leitlinien mitgestalten und konforme Lösungen liefern.

Wichtige Termine und Fristen

  • 1. August 2025: Pflichten aus der Funkanlagenrichtlinie gelten für internetfähige EVSE
  • 5. August bis 29. Oktober 2025: Antragszeitraum für CALeVIP
  • 8. Januar 2026: ISO 15118-2 ist Pflicht für neu installierte öffentliche Ladestationen
  • 1. Januar 2026: Zuverlässigkeitsvorgaben in Kalifornien treten in Kraft (97 % Verfügbarkeit, 90 % SCAR)
  • 14. April 2026: Meldefrist für DATEX II
  • 1. Januar 2027: ISO 15118-20 ist Pflicht für neue öffentliche und private Ladestationen
  • 1. Januar 2027: Die einzige Anlaufstelle der Union (OSS) nach ViDA gilt für B2C-Lieferungen beim EV-Laden

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Author

Ivelina Kadiri

Policy Compliance Manager

About the author

Ivelina ist eine trendorientierte Policy-Compliance-Managerin, die sich souverän im komplexen regulatorischen Umfeld bewegt und die Brücke zwischen den Zielen für nachhaltigen Verkehr und ihrer konkreten Umsetzung schlägt.