Ladestationen eichrechtskonform betreiben
Starten und erweitern Sie Ihr Ladegeschäft für Elektrofahrzeuge (EV) in Deutschland mit der vollständig eichrechtskonformen Managementplattform von AMPECO.
Wir helfen Ladestationsbetreibern,
das Eichrecht einzuhalten
Die EV-Lademanagement-Plattform von AMPECO ermöglicht den Austausch von Ladevorgangsdaten
und stellt EV-Fahrern genaue Messwerte bereit. So erfüllen CPOs (Ladestationsbetreiber) ihre gesetzlichen Pflichten.
So funktioniert es
Das Eichrecht sorgt für eine korrekte und faire Abrechnung gegenüber Endkunden, indem es die Messung an Ladestationen
und die Tarifierung regelt.
Der kWh-Zähler für das EV-Laden muss für den Fahrer sichtbar und an der Ladestation überprüfbar sein. EV-Fahrer können ihren Energieverbrauch und den Preis über eine eichrechtskonforme App oder Weboberfläche nachprüfen.
Nach Abschluss des Ladevorgangs senden eichrechtskonforme Ladestationen signierte und verschlüsselte Messdaten direkt an die EV-Lademanagement-Plattform von AMPECO. Dort werden die Daten gespeichert und für die EV-Fahrer sichtbar gemacht.
EV-Fahrer können die Messung mit der Transparenzsoftware eines Drittanbieters prüfen. Den öffentlichen Schlüssel und den signierten Messwert in codierter Form finden sie in der Zusammenfassung des Ladevorgangs in der mobilen App und auf dem Beleg zum Ladevorgang.
Alle öffentlichen und halböffentlichen Ladestationen müssen das Eichrecht einhalten. Das betrifft drei zentrale Bereiche
Messung
Jeder Ladepunkt braucht einen kWh-Zähler, den der EV-Fahrer sehen kann. Der Zähler muss amtlich registriert sein und regelmäßig geeicht werden.
EV-Fahrer sollten den kWh-Wert an der Ladestation ablesen können (auf einem Display oder direkt am kWh-Zähler) und ihn in der E-Mobility-App
oder der Weboberfläche überprüfen können.
Datensicherheit
Jeder Schritt des Ladeprozesses, vom Ladepunkt bis zum Backend-System, muss eichrechtskonform sein.
Die digitale Signatur entsteht mit einem Schlüsselpaar aus privatem und öffentlichem Schlüssel. Der private Schlüssel muss sicher in der Ladestation gespeichert sein, der öffentliche Schlüssel wird vor Ort angezeigt. Mit ihm lassen sich Echtheit und Unversehrtheit der digitalen Signatur prüfen.
Tarifierung
Nach dem Eichrecht muss die Energie beim EV-Laden pro kWh auf Grundlage einer geeichten Messung abgerechnet werden.
Zusätzliche Entgelte, etwa zeitbasierte Parkgebühren oder Gebühren pro Ladevorgang, sind erlaubt, wenn sie getrennt vom kWh-Preis ausgewiesen werden. So bleibt die Abrechnung transparent.
E-Book
Eichrechtskonformität: das Handbuch für EV-Ladeanbieter
Erfahren Sie, was das Eichrecht für Ihr EV-Ladegeschäft in Deutschland bedeutet. Unser umfassendes Handbuch zeigt Ihnen, wie Sie die Vorgaben des Eich- und Preisangabenrechts einhalten.
Anwendungsfälle für das Eichrecht
Laden zu Hause mit Kostenerstattung
Wer sein eigenes Elektroauto zu Hause an einer Ladestation lädt, die am Haushaltszähler angeschlossen ist, braucht keine eichrechtskonforme Ladestation.
Flottenmanager, die ihren Mitarbeitern das Laden von Firmenfahrzeugen zu Hause erstatten, müssen jedoch verlangen, dass diese an Ladestationen mit MID-zertifizierten Zählern laden.
Laden am Arbeitsplatz
Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Ladeinfrastruktur kostenlos zur Verfügung, müssen die Ladestationen nicht eichrechtskonform sein.
Müssen Mitarbeiter, Besucher oder Kunden für das Laden bezahlen, muss der Arbeitgeber Ladestationen installieren, die die Anforderungen des Eichrechts erfüllen.
Öffentliches und halböffentliches Laden
Ladestationen an Standorten, an denen das Laden gegen Entgelt angeboten wird, müssen das Eichrecht einhalten.
Diese Ladestationen gelten dann als „öffentlich“ und müssen alle Anforderungen an öffentliche Ladestationen erfüllen, einschließlich der Vorgaben der Preisangabenverordnung.
FAQ zum Eichrecht
Was regelt das Eichrecht beim EV-Laden?
Das Eichrecht, also das Mess- und Eichgesetz (MessEG) mit seinen Verordnungen, regelt in Deutschland die Genauigkeit und Transparenz von Messungen. Beim EV-Laden sorgt es dafür, dass die Messwerte der Ladestation korrekt und nachvollziehbar sind, damit Verbraucher geschützt sind.
Nach dem Eichrecht müssen Ladestationen mit einem konformitätsbewerteten und geeichten Stromzähler ausgestattet sein, der genaue und zuverlässige Werte liefert. Der Zähler misst die geladene Energie und bestimmt damit den Betrag, der dem EV-Fahrer berechnet wird. Die Energie muss pro kWh auf Grundlage des geeichten Zählerstands abgerechnet werden. Zeitbasierte Entgelte oder Entgelte pro Ladevorgang dürfen hinzukommen, wenn sie getrennt und transparent ausgewiesen werden.
Das Eichrecht regelt auch weitere Aspekte der Abrechnung. Ladestationen müssen die Preise deutlich anzeigen und den Kunden einen Beleg mit der geladenen Energiemenge, dem berechneten Preis und weiteren relevanten Angaben bereitstellen.
Wie ist das Eichrecht geregelt?
Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) legt die Vorgaben und Standards fest, mit denen die Einhaltung des Eichrechts sichergestellt wird. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) führt die Baumusterprüfung der in Ladestationen eingesetzten Zähler durch. Eichung und Marktüberwachung übernehmen die Eichbehörden der Länder.
Wann muss eine Ladestation eichrechtskonform sein?
Das Eichrecht gilt, wenn Energie an öffentlichen oder halböffentlichen Ladestationen nach gemessenen kWh an Dritte abgerechnet wird. Dazu gehört auch kostenpflichtiges Laden am Arbeitsplatz für Mitarbeiter, Besucher oder Kunden. Wird das Laden kostenlos angeboten, muss die Ladestation nicht eichrechtskonform sein.
Was passiert, wenn eine Ladestation nicht eichrechtskonform ist?
Erfüllt eine Ladestation die Vorgaben des Eichrechts nachweislich nicht, drohen dem Betreiber Bußgelder und Sanktionen. Außerdem kann die Ladestation stillgelegt werden, bis die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt sind.
Gilt das Eichrecht für private Ladestationen?
Das Eichrecht gilt überall dort, wo das Laden nach kWh an Dritte abgerechnet wird, an öffentlichen wie an halböffentlichen Ladestationen, einschließlich kostenpflichtigem Laden am Arbeitsplatz. Eine private Ladestation, die nur ihr Eigentümer nutzt und über die niemandem sonst etwas berechnet wird, ist ausgenommen.
Gilt das Eichrecht auch für DC-Ladestationen?
Ja, das Eichrecht gilt für alle Arten von Ladestationen, auch für DC-Ladestationen. Alle EV-Ladestationen müssen also unabhängig von ihrem Typ die Anforderungen des Eichrechts an Genauigkeit und Transparenz erfüllen.
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